Wien. – Nach einer kontroversen Debatte im Nationalrat hat sich Österreich am Donnerstag zu einer Eingetragenen Partnerschaft für Schwule und Lesben durchgerungen. Die “Homo-Ehe-light” soll ab 2010 möglich sein. Obwohl viele Forderungen aus der schwul-lesbischen Szene mit dem Gesetz nicht erfüllt werden, geisselten Gegner die Vorlage bis zuletzt als zu weitgehend.
Die Debatte im Nationalrat verlief laut und emotional. “Ganz subtil versucht man, mit allen Mitteln die tradierte Form des Zusammenlebens von Mann und Frau, nämlich die Ehe auszuhebeln und ad absurdum zu führen”, wetterte etwa die Abgeordnete Anneliese Kitzmüller von der rechtskonservativen FPÖ. Ihre Partei lehnte das Gesetz erwartungsgemäß geschlossen ab.
Zustande kam es schliesslich mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP, die sich auf den Kompromiss verständigt hatten, der unter anderem keine Eintragung der Partnerschaften am Standesamt, sondern auf der Bezirkshauptmannschaft vorsieht. Ebenfalls dafür stimmten auch zwei Abgeordnete der Grünen, denen das Gesetz insgesamt nicht weit genug ging und zwei Abgeordnete des rechtskonservativen BZÖ, das in der Frage der Homo-Ehe innerparteilich nicht ganz einig ist.
“symbolischer halber Schritt”
ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner nannte das Gesetz einen “sicherlich historischen” Schritt. Dieser hätte für die SPÖ “größer” sein können. Die Grünen, die mit nur zwei Stimmen lediglich symbolisch zustimmten, bedauerten einen “symbolischen halben Schritt”.
Der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, kritisierte in seiner Parlamentsrede die 45 Abweichungen zur Ehe - etwa, dass die Eingetragene Partnerschaft nicht am Standesamt geschlossen werden darf oder die Absurdität, dass der “Familienname” für lesbische und schwule Paare nur “Nachname” heißen darf. Was in letzter Konsequenz einem Zwangsouting gleich kommt. Außerdem 18 Bestimmungen gegen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie. Weiters das dezidierte Verbot der Stiefkindadoption, also das fehlende Recht der Partnerin, des Partners das leibliche Kind der Partnerin, des Partners zu adoptieren.
Werden Klagen unterstützen
“Die Grünen werden jene unterstützen, die gegen die Diskriminierungen klagen wollen”. Steinhauser ist überzeugt, dass der heutige Gesetzesbeschluss nur ein Anfang ist und der Weg bis zur vollkommenen Gleichstellung noch lange sein wird. “Positiv formuliert ist das Gesetz ein erster Schritt, kritisch betrachtet bereits reformbedürftig, bevor es noch in Kraft tritt”, so Steinhauser.
Die liberale Wiener Tageszeitung “Der Standard” kommentierte das zerknirschte ja zur Eingetragenen Partnerschaft am Abend unter dem Titel “Willkommen im 20. Jahrhundert“. Im europaweiten Vergleich zu spät, zu wenig weit gehend und menschenrechtlich auf Dauer kaum haltbar, so das Fazit.
“Wozu das alles?”
“Wozu das alles?”, fragt die Kommentatorin am Schluss: “Weil für die katholische Kirche, den Familienbund und eine Reihe konservativer Politiker zwei Männer und zwei Frauen niemals eine Familie sind, es niemals sein dürfen. Weil sie darauf bestehen, dass die mit Familie einhergehenden Rechte exklusiv jener Mann-Frau-Kind-Einheit erhalten bleibt, die angesichts hoher Scheidungsraten den Lebensstil von immer weniger Staatsbürgern bestimmt. Diese wären Umfragen zufolge mehrheitlich sogar dafür, die Ehe für Homosexuelle zu öffnen. Im Verhältnis dazu wirken die politischen Eliten des Landes ziemlich alt.”
Ganz anders die üblich verdächtigen Gegner. Der St. Pöltner “Familien-Bischof” Klaus Küng nahm das Ergebnis der Abstimmung laut “kathpress.at” mit Bedauern zur Kenntnis. Es sei nun zu befürchten, dass damit eine Türe geöffnet worden sei, die letztendlich zu einer völligen rechtlichen Gleichstellung der homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe zwischen Mann und Frau führen werde. (wfr)
