“Wir sind mit dem Gesetz zwar vom 19. ins 20. Jahrhundert gesprungen”, sagte der Jurist der Zeitung. “Ich kämpfe nun dafür, dass wir im 21. Jahrhundert ankommen.” Konkret nennt er vier Punkte, die er nach Inkrafttreten des Gesetes bis zum Verfassungsgerichtshof einklagen will.
Heirat unterm Riesenrad
Zum Beispiel werde ein schwules Paar versuchen, beim Riesenrad zu heiraten, wie das bei der Ehe möglich sei. Eine Ablehnung werde eingeklagt. Ebenso werde ein lesbisches und ein schwules Paar aus Wien im Jänner versuchen, die Partnerschaft beim Standesamt eintragen zu lassen. Eine allfällige Ablehnung will Graupner “wegen des Verstoßes des Gleichheitsgrundsatzes” beim VfGH einklagen. (wfr)
