Vaduz. - Was lange währt, soll endlich gut werden. Das Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft Homosexueller Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen könnte noch im ersten Quartal 2010 in die Vernehmlassung gehen. Damit wäre eine weitere Hürde auf dem Weg zur Gleichstellung geschafft.
Von Janine Köpfli*
«Der Entwurf liegt seit heute Morgen bei mir auf dem Schreibtisch.» Dies teilte die liechtensteinische Justizministerin Aurelia Frick dem Schwulen- und Lesbenverein «FLay» am 16. Dezember mit. Eine gute Nachricht nach mehr als zwei Jahren Wartezeit. Im Oktober 2007 erteilte der Landtag der Regierung den Auftrag, ein Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare auszuarbeiten. Das Projekt lief schleppend an und entpuppte sich als recht zeitaufwendig. Das Gesetz sei sehr komplex und verschiedenste rechtliche Abklärungen hätten viel Zeit in Anspruch genommen, wie Aurelia Frick sagt.
Inkrafttreten ungewiss
Nun kann das Gesetz aber der Gesamtregierung vorgelegt und voraussichtlich noch im ersten Quartal in die Vernehmlassung geschickt werden. «Ob dieser Termin eingehalten werden kann oder nicht, hängt davon ab, ob sich die Gesamtregierung mit den Inhalten des Gesetzes einverstanden erklären wird», sagt die Justizministerin. Bei der Vernehmlassung haben Privatpersonen, Gemeinden, Verbände, Parteien und Vereine die Möglichkeit zum Partnerschaftsgesetz Stellung zu nehmen.
Wann genau das Gesetz in Kraft treten wird, kann noch niemand sagen. Es wird aber auf jeden Fall noch einige Zeit vergehen, denn nach der Vernehmlassung muss die Regierung zunächst die eingegangenen Stellungnahmen evaluieren und einen Bericht und Antrag an den Landtag verfassen. Die Landtagsabgeordneten müssen sich schliesslich in zwei Lesungen mit dem neuen Gesetz befassen. Aurelia Frick ist zuversichtlich, dass die erste Lesung im zweiten Halbjahr 2010 über die Bühne gehen kann.
Beim zweiten Anlauf
Das Bestreben, homosexuelle Paare in Liechtenstein gesetzlich anzuerkennen, besteht schon lange. Der Weg, dies zu erreichen, ist in einem katholisch geprägten Land jedoch steinig. Dass in Liechtenstein bis 1989 sogar ein Totalverbot homosexueller Handlungen galt, macht die Sache nicht leichter. Im Jahr 2001 überwies die Freie Liste der Regierung eine Initiative zum Thema eingetragene Partnerschaften. Die Stellungnahme wurde 2003 diskutiert, ohne dass konkrete Schritte folgten. Man wollte einer Schweizer Lösung nicht vorgreifen.
In der Schweiz ist das Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare am 5. Juni 2005 vom Volk angenommen worden und seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Seit drei Jahren haben sich insgesamt über 3600 Paare beim Zivilstandsamt ihres Wohnsitzes registrieren lassen. Der Erfolg der Schweiz wirkte sich insofern auf Liechtenstein aus, als dass sich am 24. Oktober 2007 die Mehrheit der Landtagsabgeordneten für die Einführung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ausgesprochen und die Regierung beauftragt hat, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
Keine rechtlichen Unterschiede
In sieben Ländern und vier US-Bundesstaaten gingen die Politiker sogar einen Schritt weiter und öffneten die Ehe für homosexuelle Paare. In den Ländern Niederlande, Belgien, Spanien, Kanada, Südafrika, Norwegen und Schweden sowie in den US-Bundesstaaten Massachusetts, Iowa, Connecticut und Vermont haben verheiratete Homosexuelle die gleichen Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Paare.
Es gibt jedoch auch das Gegenteil. In rund 75 von 195 Staaten werden Homosexuelle auch heute noch strafrechtlich verfolgt, so etwa in Jamaika, Simbabwe, Angola, Nepal, Nigeria und zahlreichen islamischen Staaten. In Jemen, im Iran, in Saudi-Arabien, Mauretanien und im Sudan werden sie sogar mit dem Tode bedroht. Die Ursprünge dieser Verbote sind in der Geschichte zu finden, wobei Homosexualität, das heisst die Liebe gleichgeschlechtlicher Menschen, viele Jahrhunderte gesellschaftlich anerkannt war.
Für mehr Toleranz und Akzeptanz
Wenn beispielsweise der junge Grieche Alkibiades nachts zu Sokrates unter die Decke kroch, so tat er, was ein junger, vornehmer Grieche zu jener Zeit zu tun hatte, wenn er gesellschaftlich vorankommen wollte. Die «griechische Liebe» dauerte in sich stetig abschwächender Form bis ins 2. Jahrhundert nach Christus. Mit der Durchsetzung des Christentums im römischen Weltreich wurden gleichgeschlechtliche Handlungen mit der Zeit verfolgt und bestraft. Es wird heute allerdings vermutet, dass die Urchristen es noch sehr ernst meinten mit «Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst». Im 13. Jahrhundert wurde der Beischlaf zwischen Männern fast überall in Europa mit der Todesstrafe bedroht. Erst im 20. Jahrhundert folgte die Entkriminalisierung der Homosexualität.
Überall auf der Welt setzen sich Organisationen und Vereine für Lesben und Schwule und ihre Rechte ein. In Liechtenstein gibt es den Verein FLay seit Mai 1997. Letztes Jahr gewann er den Preis für Zivilcourage «DemoGrazia» für seinen unermüdlichen Einsatz für mehr Toleranz und Akzeptanz von Lesben und Schwulen.
*Janine Knöpfli ist Vize-Chefredaktorin der Vaduzer Zeitung “Liechtensteiner Vaterland”. Dieser Artikel erschien zuerst dort. Mit freundlicher Genehmigung der Autorin.
