vaduz. – seit anderthalb jahren steht die eingetragene partnerschaft für schwule und lesben auch in liechtenstein auf der politischen tagesordnung. bis sie wirklichkeit wird, dürfte allerdings noch einige zeit vergehen. immerhin steht nun der entwurf für ein entsprechendes gesetz.
wie die tageszeitung “liechtensteiner vaterland” berichtet, liegen inzwischen “erste fassbare ergebnisse” einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe vor, die den entsprechenden Vernehmlassungsentwurf ausarbeiten soll. Den Auftrag dazu hatte der Landtag bereits im Oktober 2007 auf initiative der grün-liberalen Freien Liste erteilt. Dem Beschluss, der mit 19 zu sechs stimmen zustandekam, gingen intensive Debatten voraus.
“Das Partnerschaftsgesetz als solches steht. Nun gilt es, die zahlreichen Gesetze anzupassen, die aufgrund des Partnerschaftsgesetzes abgeändert werden müssen. Wir sprechen hier von zirka 30 bis 40 Gesetzen”, zitiert die Zeitung Edgar Nipp, den Ressortsekretär der zuständigen Justizministerin Aurelia Frick. die vernehmlassung des gesetzentwurfs soll laut Nipp im August starten, verzögerungen könnten wegen der komplexität des themas aber nicht ausgeschlossen werden.
keine adoption
Edgar Nipp sagte dem “liechtensteiner vaterland” mit blick auf den vorliegenden entwurf, wer sich eintragen lasse, solle verschiedene Rechte und Pflichten gegenüber dem Partner, Dritten und dem Staat erhalten. “Betreffend Bürgerrecht und Niederlassung sollen die gleichen Bedingungen gelten wie für heterosexuelle Ehepartner”, zitiert ihn die zeitung. Adoption und künstliche Befruchtung sollen jedoch ausdrücklich verboten sein, stellte nipp klar.
nach einschätzung der zeitung könnte das gesetz, dass von regierung, landtag und allenfalls vom volk in einem referendum gut geheissen werden muss, frühestens 2009 in Kraft treten. (wfr)
