Wien. – Die Witwe des rechtspopulistischen österreichischen Politikers Jörg Haider hat 14 Monate nach seinem Tod einen spektakulären Erfolg vor Gericht erzielt: Wie die Tageszeitung “ÖSTERREICH” heute berichtet, hat das Grazer Landesgericht der deutschen “Bild”-Zeitung in einer Einstweiligen Verfügung verboten, Haider “homosexuell” zu nennen.
Inzwischen seien gleichlautende Urteile des Wiener Handelsgerichts auch an die Medien “News” und “Österreich” zugestellt worden, die die Berichte von “Bild” zitiert hatten. Die Einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung der Medien hatte in Haiders Namen seine Witwe Claudia beantragt.
Vor einigen Monaten hat sich ein Kellner als Geliebter des verstorbenen Kärntner Politikers geoutet. Für seine Witwe war die “Bild”-Story mit dem Titel “Haiders Geliebter packt aus” nicht hinnehmbar: Ihr Mann sei “sicher nicht homosexuell gewesen”, liess sie verlauten und zog vor ein Kärntner Gericht. Das sollte sicherstellen, dass Jörg Haider selig nie mehr als homosexuell bezeichnet werden darf.
“ehrenrührig” und “unehrenhaft”
Im Urteil des Grazer Landesgerichts gegen “Bild” heißt es nun laut “ÖSTERREICH”: “Zur Sicherung des Anspruchs der klagenden Partei auf Unterlassung der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dr. Jörg Haiders wird den beklagten Parteien ab sofort bei sonstiger Exekution geboten, die Behauptung und/oder Verbreitung der Äußerung, Dr. Jörg Haider wäre homosexuell gewesen und/oder sei bisexuell gewesen und/oder hätte vor seinem Tod einen Geliebten gehabt in Hinkunft zu unterlassen.”
Laut “ÖSTERREICH” droht jenen Medien, die Haider künftig noch als homosexuell bezeichnen, eine Exekutionsstrafe bis zu 100.000 Euro. Das Urteil des Grazer Landesgerichts werde für heftige Diskussionen sorgen, weil in der Urteilsbegründung Homosexualität als “ehrenrührig”, “unehrenhaft” und “Verstoß gegen die guten Sitten” bewertet werde - und künftig das Privatleben eines Politikers auch nach seinem Tod nicht berichtet werden dürfe, schreibt die Zeitung.
Verwirrung um Zitate
Das schwul-lesbische Online-Magazin “queer.de” berichtet dagegen, diese Zitate stammen aus der Wiedergabe der Klage, nicht vom Gericht selbst. Laut dem Urteil stelle der “Vorwurf der Homosexualität”, egal ob bewiesen oder nicht, eine Ehrenbeleidigung dar, an der es kein überwiegendes Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gebe. Denn Homosexualität werde, trotz eines Wandels in der Gesellschaft, von einem maßgeblichen Teil der Mediennutzer “negativ” verstanden.
Für Claudia Haider kommt der Erfolg vor Gericht teuer: Weil das Handelsgericht in Wien zwar den Persönlichkeits-Schutz für den toten Jörg Haider, nicht aber für sie selbst anerkannte, muss die Witwe nun laut “ÖSTERREICH” Prozesskosten von über 10.000 Euro auslegen, die bis zur letzten Berufungsinstanz auf über 50.000 Euro anwachsen könnten.
Fall soll “ausjustitzert” werden
“News” hat nach Angaben der österreichischen Nachrichtenagentur APA fristgerecht auf einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung geantwortet. “News”-Generalgeschäftsführer Oliver Voigt sagte: “Wir sind überzeugt, dass unsere Argumente das Gericht überzeugen werden.”
“Österreich”-Herausgeber Wolfgang Fellner will die Causa laut APA ausjudiziert sehen und gegebenenfalls auch in Berufung gehen. Freilich halte sich “Österreich” an die Vorgaben des Gerichts und nehme die Entscheidung zur Kenntnis, sagte er der Agentur. Es gehe hier allerdings nicht nur um einen Einzelfall, sondern um die Frage, “ob es einen postmortalen Persönlichkeitsschutz gibt und wenn ja, wie lange dieser gilt”. (wfr)
[aktualistert am 19. november 2009, 20.12 uhr)
