berlin. - schwule väter und lesbische mütter sind genauso gute eltern wie heterosexuelle. das ist das ergebnis einer studie des Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg im auftrag des bundesministeriums der justiz.
“Heute ist ein guter Tag für alle, die auf Fakten statt auf Vorurteile setzen”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (spd). “Die Untersuchung hat bestätigt: Dort, wo Kinder geliebt werden, wachsen sie auch gut auf.” Entsprechend müssten schwul-lesbische paare nun auch bei der adoption die gleichen rechte bekommen, forderte zypries.
Entscheidend, so das ergebnis der studie, ist eine gute Beziehung zwischen Kind und Eltern und nicht deren sexuelle Orientierung. “Nach den Ergebnissen der Studie ist das Kindeswohl in Regenbogenfamilien genauso gewahrt wie in anderen Lebensgemeinschaften”, unterstrich Zypries. “Homosexuelle Paare sind keine schlechteren Eltern, Kinder entwickeln sich bei zwei Müttern oder zwei Vätern genauso gut wie in anderen Familienformen.” Die Studie sei ausserordentlich belastbar und repräsentativ. Die Ergebnisse seien ein “wichtiger Baustein auf dem Weg zur vollen gesellschaftlichen und rechtlichen Anerkennung homosexueller Paare”.
zypries für gleich rechte bei adoption.
zu dieser anerkennung gehört für die ministerin auch die frage der adoption von kindern: Lebenspartner seien unter den gleichen Voraussetzungen wie alle anderen als Adoptiveltern geeignet. “Wir sollten daher nicht auf halbem Wege stehen bleiben und jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Adoption durch Lebenspartner schaffen”, forderte Zypries
Das vom Bundesministerium der Justiz beauftragte Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg hatte in dieser Woche in Kooperation mit dem Staatsinstitut für Frühpädagogik in München die erste aussagekräftige Forschung über Kinder in Regenbogenfamilien in Deutschland vorgelegt. Der plural zusammengesetzte, begleitende Forschungsbeirat bezeichnet die Ergebnisse als international einzigartig.
Die Studie mit dem Schwerpunkt auf Kindern in Lebenspartnerschaften ist laut zypries überdurchschnittlich repräsentativ: In Deutschland wachsen rund 2200 Kinder in einer Lebenspartnerschaft auf. Die Situation von 693 dieser Kinder - das entspricht 32 prozent, wurde durch Befragung der Eltern analysiert, und 95 Kinder wurden zusätzlich persönlich befragt. Zum Vergleich: Bereits eine Befragung von einem prozent der Zielgruppe gilt gemeinhin als repräsentativ.
Die wichtigsten Ergebnisse der Studie im einzelnen:
• Das Kindeswohl ist in Regenbogenfamilien genauso gewahrt wie in anderen Familienformen. Nach den Ergebnissen der Untersuchung sind “Regenbogeneltern” gleichermaßen gute Eltern wie andere an ihren Kindern interessierte Eltern. Persönlichkeitsentwicklung, schulische und berufliche Entwicklung der betroffenen Kinder verlaufen positiv. Sie entwickeln sich genauso gut wie Kinder aus heterosexuellen Beziehungen. Auch finden sich keine Anhaltspunkte für eine erhöhte Neigung zu Depressionen. Aus der Studie folgt: Für das Kindeswohl ist es nicht erforderlich, dass die Erziehung nach dem klassischen Rollen-Modell von verschiedenen Geschlechtern gleichermaßen übernommen wird. Maßgeblicher Einflussfaktor ist vielmehr eine gute Eltern-Kind-Beziehung unabhängig vom Geschlecht der Eltern.
• Eine Mehrheit der Kinder verfügt über keine Diskriminierungserfahrungen wegen der sexuellen Orientierung im Elternhaus (63 prozent aus Sicht der Eltern, 53 prozent aus der Perspektive der Kinder). Soweit solche Erfahrungen vorliegen, handelt es sich überwiegend um Hänseleien und Beschimpfungen. Die Erlebnisse werden in der Regel von den Betroffenen gut verarbeitet, da sie vor allem durch die elterliche Zuwendung und Erziehung aufgefangen werden.
• Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das so genannte kleine Sorgerecht, also die Mitentscheidung des Lebenspartners in Angelegenheiten des täglichen Lebens in der Praxis gut angenommen wird. drei viertel der Partner(innen) engagieren sich in der Erziehung eines Kindes, das ihre Partnerin/ihr Partner aus einer früheren Ehe oder Partnerschaft hat. Bei Familien mit Kindern, die zum beispiel nach künstlicher Insemination in eine aktuelle Beziehung hineingeboren wurden, ist der Anteil noch höher. In diesen Fällen kommt der Stiefkindadoption große Bedeutung zu. Etwa die Hälfte dieser Kinder wurde bereits durch den jeweiligen Partner “stiefkindadoptiert”. Die große Mehrheit der übrigen dieser Paare plant diesen Schritt.
Schlussfolgerungen für den Gesetzgeber aus Sicht des Justizministeriums:
• Das Lebenspartnerschaftsgesetz und die Stiefkindadoption haben sich bewährt. Das Angebot für diejenigen, die als gleichgeschlechtliches Paar füreinander und für ihre Kinder Verantwortung übernehmen, wird wahrgenommen.
• Die Studie hat bestätigt, dass in allen Familienformen die Beziehungsqualität in der Familie der bedeutsame Einflussfaktor für die kindliche Entwicklung ist. Dies gilt auch für Kinder in Lebenspartnerschaften. Sie wachsen dort genauso gut auf wie bei heterosexuellen Eltern. Lebenspartner sind deshalb unter den gleichen Voraussetzungen wie Ehepaare als Adoptiveltern geeignet.
• Nach den Ergebnissen der Untersuchung besteht für den Gesetzgeber kein Grund, die gemeinsame Adoption für Lebenspartner nicht zuzulassen und damit Lebenspartner und heterosexuelle Beziehungen unterschiedlich zu behandeln. Voraussetzung für eine gemeinsame Adoption ist, dass Deutschland das geänderte Europäische Adoptionsübereinkommen zeichnet und in Kraft setzt. Es lässt im Unterschied zur Fassung von 1967 die gemeinsame Adoption auch durch Lebenspartner zu.
• Partner in Regenbogenfamilien übernehmen in aller Regel Verantwortung füreinander und gemeinsam für die Kinder, die bei ihnen leben. Lebenspartner haben nach geltendem Recht die gleichen Pflichten, aber nicht die gleichen Rechte. Zur vollständigen Gleichstellung müssen Ungleichbehandlungen von Lebenspartner und Eheleuten vor allem im Steuer- und Beamtenrecht abgeschafft werden. (pd/wfr)
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