"Paragraph 175: Fassung vom 15. Mai 1871 - Deutsches Reich."

"Paragraph 175: Fassung vom 15. Mai 1871 - Deutsches Reich."

Wiesbaden. - Der Hessische Landtag bittet Schwule für die jahrzehnte-lange Verfolgung um Verzeihung. Das hessische Parlament hat sich einstimmig für den bundesweit bis 1969 geltenden Paragrafen 175 entschuldigt.

“Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft.” So hatten es die Nationalsozialisten 1935 formuliert, was seit der Reichsgründung 1871 Gesetz war: Schwul sein ist strafbar, und so hat die Bundesrepublik den Paragraphen übernommen. 50.000 Männer sind von 1945 und 1969 deswegen verurteilt worden.

Heute entschuldigen sich erstmal in dieser Deutlichkeit alle Fraktionen eine Landesparlaments dafür. Die Initiative kam von den Grünen. Aber auch die CDU/FDP-Landesregierung stimmte für die Entschuldigung. Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) sprach von einer “historischen Entscheidung”.

“Frage der ‘Ehre’”
Die “Ehre” der homosexuellen Opfer müsse “wiederhergestellt werden”, heisst es in dem Beschluss. Zudem begrüsst der Landtag alle “Initiativen, die die historische Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen und des späteren Umgangs mit den Opfern zum Gegenstand haben”.

Der Abgeordnete Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) forderte die schwarz-gelbe Landesregierung auf, einer Bundesratsinitiative zuzustimmen. Danach sollen alle Schwulen die mittels des Strafrechtsparagraenf 175 verurteilt worden sind, rehabilitiert und entschädigt werden.

Entschärft wurde der Paragraph 175 im Jahr 1969, abgeschafft allerdings erst 1994. 2002 hob die Bundesrepublik schliesslich auch die darauf gestützten Urteile der Nazis auf. (wfr)

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26.09.2012, 18:16 uhr / 0 Kommentare / diskutiere darüber im forum
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