berlin. – auf initiative der linkspartei befasst sich der bundestag am mittwoch mit der Rehabilitierung von Homosexuellen, die wegen ihrer sexuellen Neigung in Deutschland nach 1945 strafrechtlich verfolgt wurden.
Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Urteile wegen “einvernehmlich gleichgeschlechtlicher Handlungen” aufhebt und die zugrunde liegenden Verfahren einstellt (16/10944). Die wegen ihrer sexuellen Neigung strafrechtlich verfolgten Homosexuellen sollen eine rechtliche und moralische Rehabilitation sowie eine finanzielle Entschädigung bekommen.
Dafür plädieren auch Bündnis 90/Die Grünen: Sie fordern in ihrem Antrag, Menschen, die nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen verurteilt wurden, müssten gesetzlich rehabilitiert und entschädigt werden (16/11440). Der Rechtsausschuss des bundestages empfiehlt dagegen, die initiativen abzulehnen. (wfr)

Am 4. Mai 2009 um 13:55 Uhr
Es sollte wohl Rehabilitierung heissen.
Am 4. Mai 2009 um 17:12 Uhr
in der tat. “rehabilitation” ist doch was anderes
danke für den hinweis.