Vaduz. - Besser spät als nie: Mehr als zwei Jahre nach dem Parlamentsbeschluss, nach langwierigen Diskussionen und als letztes deutschsprachiges Land hat sich die Landesregierung in Vaduz jetzt zu einem Entwurf für ein Partnerschaftsgesetz für Schwule und Lesben durchgerungen. Der Ehe völlig gleichgestellt werden sollen schwule und lesbische Partner in Liechtenstein allerdings nicht.
Wie die Regierung am Mittwoch mitteilte, sollen mit dem Gesetz Diskriminierungen im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen Vorsorge, im Ausländer- und Einbürgerungsrecht, im Steuerrecht sowie im übrigen öffentlichen Recht behoben werden. In diesen Bereichen wären eingetragene Paare Ehepaaren gleichgestellt. Ein wesentlichen Unterschied zur Ehe macht der Gesetzentwurf allerdings bei der Adoption: Sie soll ebensowenig möglich sein, wie ein gemeinsames Kind durch “fortpflanzungsmedizinische Verfahren”. Weitere Abstriche gibt es unter anderem im Bereich des Vermögensrechts und im Namensrecht.
Zeit für Stellungnahmen
Nun beginnt das sogenannte Vernehmlassungsverfahren, in dem unter anderem Verbände Stellungnahmen bis Mitte Juli abgeben können, etwa die schwul-lesbische Initiative “Flay”, die sich seit Jahren für das Gesetz stark macht. “Endlich liegt etwas Konkretes auf dem Tisch”, sagte “Flay”-Präsident Daniel Seger der Tageszeitung “Liechtensteiner Volksblatt” (Donnerstagsausgabe). Im “Liechtensteiner Vaterland” kündigte er an: “Unser Vorstand wird den Gesetzesvorschlag prüfen und in einer Stellungnahme erfassen, was wir warum ändern würden.”
Anschliessend wird die Regierung die Stellungnahmen prüfen und einen sogenannten Bericht und Antrag an den Landtag verfassen. Die Abgeordneten müssen sich anschliessend in zwei Lesungen mit dem neuen Gesetz befassen. Justizministerin Aurelia Frick hatte sich zuletzt zuversichtlich geäussert, dass die erste Lesung im zweiten Halbjahr 2010 über die Bühne gehen könne. (wfr)
