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union lehnt adoptionsrecht für schwule und lesben weiter ab berlin. in der debatte über anträge der fraktionen von bündnis 90/ die grünen und der fdp zur weiterentwicklung des lebenspartnerschaftsgesetzes hat die mainzer rechtspolitikerin ute granold als zuständige berichterstatterin für die union am freitag im bundestag gesprächsbereitschaft signalisiert, ein gemeinschaftliches adoptionsrecht für eingetragene lebenspartner aber abgelehnt. "im bereich des steuer- und beamtenrechts und der behördenzuständigkeiten ist die union grundsätzlich gesprächsbereit", sagte granold in der debatte. da eingetragene lebenspartner nach dem bisherigen recht bereits wie eheleute füreinander einstünden und somit den sozialstaat entlasteten, können ihnen eine weitere rechtliche gleichstellung zum institut der ehe nicht verweigert werden. das sei nach dem urteil des bundesverfassungsgerichtes von 2002 zum lebenspartnerschaftsgesetz die logische konsequenz, erklärte die cdu-politikerin. das höchste deutsche gericht hatte damals entschieden, dass es dem gesetzgeber offen steht, andere formen des zusammenlebens entsprechend der ehe auszugestalten. "wir haben die gesellschaftlichen veränderungen zur kenntnis genommen und wollen niemanden zu einer bestimmten lebensform zwingen", so granold. der geforderten einführung eines gemeinschaftlichen adoptionsrechtes erteilte sie hingegen eine deutliche absage: "dem steht ein noch offenes normenkontrollverfahren zur stiefkindadoption vor dem verfassungsgericht und die regelungen des europäischen übereinkommens zur adoption von kindern entgegen." granold unterstrich: "es geht uns nicht darum, dass der gesetzgeber erwachsenen neue möglichkeiten zur selbstverwirklichung eröffnet. wir werden immer die rechte der kinder über die der erwachsenen stellen, das kindeswohl geht für uns vor!"
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