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fünf jahre homo-ehe in deutschland ein rückblick von marcus brieskorn frankfurt. das lebenspartnerschaftsgesetz wird fünf jahre alt: es trat am 1. august 2001 nach heftigen diskussionen in kraft. das bundesverfassungsgericht musste entschieden, ob das gesetz mit dem grundgesetz vereinbar ist und noch viel mehr ist über das gesetz geredet, diskutiert und gestritten worden. vom "untergang des abendlandes" war die rede. ein rückblick. "jetzt ist es amtlich: die homo-ehe ist verfassungsgemäß und verletzt nicht den besonderen schutz der ehe und familie", so oder ähnlich lauteten die schlagzeilen im juli 2001, als das bundesverfassungsgericht das lebenspartnerschaftsgesetz geprüft hatte. bis dahin war es aber ein weiter weg, der bis heute nach 5 jahren noch nicht zu ende ist. die grundüberlegungen des gesetzes waren der abbau von diskriminierungen, respekt vor anderen lebensformen und die förderung von stabilen menschlichen beziehungen. dies sollten auch zwei personen gleichen geschlechts können. mit dieser begründung brachte die rot-grüne bundesregierung am 4. juli 2000 einen gesetzentwurf - das so genannte lebenspartnerschaftsgesetz - im deutschen bundestag ein. da schon früh klar war, dass sich keine mehrheiten im unionsgeführten bundesrat finden lässt, wurde das gesetz in einen zustimmungsfreien und einem durch den bundesrat zustimmungspflichtigen teil aufgespalten. am 1. dezember 2000 lehnte dann auch erwartungsgemäß der bundesrat das so genannte ergänzungsgesetz ab, der vermittlungsausschuss wurde einberufen. im februar 2001 konnte aber zumindest der erste teil des gesetzes vom damaligen bundespräsidenten johannes rau unterzeichnet werden. widerstand ungebrochen danach wurde versucht, juristisch gegen das gesetz vorzugehen. zunächst wurde noch ein eilantrag gegen das in kraft treten des gesetzes beim bundesverfassungsgericht gestellt. es ging hauptsächlich darum, dass ein gesetz in zwei teile aufgespalten worden war. die länder bayern und sachsen sahen hier einen verfassungsverstoss. am 18. juli 2001 wurde der eilantrag dennoch zurückgewiesen, so dass das lebenspartnerschaftsgesetz am 1. august 2001 wie beabsichtigt in kraft treten konnte. es wurde dennoch weiter gegen das gesetz gekämpft: bayern, sachsen und thüringen hielten weiter an der verfassungsbeschwerde fest. "die ehe ist für uns leitbild der gemeinschaft von mann und frau, sie ist mit keiner anderen lebensgemeinschaft gleichzusetzen", sagte damals die heutige bundeskanzlerin angela merkel. nach auffassung der cdu-regierten länder bayern, sachsen und thüringen ist das lebenspartnerschaftsgesetz formell und materiell verfassungswidrig. formell verfassungswidrig, da das gesetz unzulässigerweise in zwei teile geteilt wurde. darin sehen die länder den versuch der regierung, das zustimmungsrecht des bundesrates zu umgehen. zudem materiell verfassungswidrig nach artikel 6 absatz 1 des grundgesetzes: "ehe und familie stehen unter dem besonderen schutze der staatlichen ordnung." in ihren augen ist der schutz der familie durch das gesetz nicht mehr gesichert, vielmehr höhlt es den grundgedanken der ehe aus und verändert ihn. verfassungsgericht hilft am 17. juli 2002 verkündeten die richter des bundesverfassungsgerichts in karlsruhe die entscheidung im streit um die gleichgeschlechtliche gemeinschaft. mit fünf zu drei stimmen wies der erste senat die normenkontrollklage zurück. die aufspaltung des gesetzes in einen zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen teil beurteilten die richter einstimmig als nicht willkürlich. nicht nur in karlsruhe, sondern auch vor ort wurde gestritten. es ging in einigen meist katholisch geprägten gemeinden darum, welche stelle für die verpartnerung zuständig sein soll. da man sich im bund nicht einigen konnte und um ein wenig schärfe herauszunehmen, hatte man dies den jeweiligen ländern überlassen. die länder wiederum hatten dies dem jeweiligen gemeindevorstand überlassen. das hessische gesetz ist im übrigen bis ende 2006 befristet, da man die weitere entwicklung mit dem ergänzungsgesetz abwarten wollte. das gesetz soll aber erneut um 5 jahre verlängert werden. für den bereich der stadt frankfurt am main wurde entschieden, die aufgaben im zusammenhang mit der begründung einer lebenspartnerschaft dem standesamt zuzuordnen. das war aber nicht überall so. in einigen bereichen des landkreises fulda ist teilweise das ordnungsamt zuständig. dennoch: seit in-kraft-treten des lebenspartnerschaftsgesetzes haben sich rund 4.500 gleichgeschlechtliche paare "verpartnert". genaue zahlen gibt es nicht, da die eingegangenen partnerschaften nicht im personenstandsregister erfasst werden. es existieren daher nur eingeschränkte hausinterne statistiken der jeweiligen gemeinde. ergänzungsgesetz lässt auf sich warten offen bleibt weiterhin das schicksal des lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz. die soziademokraten und die grünen wollen die einführung des ergänzungsgesetzes. die christdemokraten wollen dort rechtlichen schutz gewährleisten, wo er nötig ist, aber sie wollen keine rechtsreform. die liberalen wollen eine kombination aus gesetzlichen regelungen und einer vertraglichen freiheit, die den verfassungsrechtlichen schutz von ehe und familie respektiert. den sozialisten von der pds geht das bestehende gesetz nicht weit genug, da sie gegen eine sonderregelung für homosexuelle paare sind. sie sehen darin weiterhin eine benachteiligung. verpartnert: rechte und pflichten im augenblick ist zur verpartnerung folgendes geregelt: lebenspartner können einen gemeinsamen namen bestimmen, sie vereinbaren gegenseitige sorgfaltspflichten sowie eine angemessene unterhaltspflicht. die gefährten können kranken- und pflegeversicherungen mitnutzen. falls ein allein sorgeberechtigter elternteil ein kind in die gemeinschaft mitbringt, kann dem partner das recht zum mitentscheiden im alltäglichen leben des kindes erteilt werden. ein adoptionsrecht gibt es jedoch nicht. beide erhalten ein gesetzliches erbrecht, sowie das recht auf bestehende mietverträge des verstorbenen partners. bei einer trennung kann vom besserverdienenden unterhalt eingefordert werden. beide gelten dann als familienangehörige und genießen damit vor gericht zeugnisverweigerungsrechte. ausserdem gelten seit august 2001 für lebensgefährten aus dem ausland nachzugs- und einbürgerungsrechte. homosexuelle paare haben aber im fall einer trennung keinen anspruch auf einen versorgungsausgleich. dieser regelt das anrecht auf rente. es gibt keine adoptionsrechte für die paare. steuerrechtliche regelungen sind zwar im entwurf des lebenspartnerschaftsergänzungsgesetzes enthalten, dieses bedarf aber der zustimmung des bundesrates. damit ist die durchsetzung ungewiss. auch der bereich der hinterbliebenenrente ist nicht geregelt. oder auch das besoldungsrecht bei bediensteten des öffentlichen dienstes. die weitere entwicklung ist also weiter abzuwarten.
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