Die liechtensteinische Justizministerin Aurelia Frick (FBP) will die Diskriminierung von schwulen und lesbischen Paaren in Liechtenstein beenden. Wie in den umliegenden Ländern soll es die Möglichkeit einer Eingetragenen Partnerschaft im Fürstentum geben. Der Entwurf für das Partnerschaftsgesetz liegt inzwischen vor. Liechtenstein solle sich “der Entwicklung der Zeit und jener in Europa nicht verschliessen”, sagt die Justizministerin im Interview. Eine völlige Gleichstellung schwul-lesbischer Partnerschaften mit der Ehe schliesst sie zugleich aus.
Interview: Janine Köpfli*
Frau Regierungsrätin Frick, das Lebenspartnerschaftsgesetz ist auf gutem Weg, zumindest hat es die Regierung in die Vernehmlassung geschickt. Wie sind die ersten Rückmeldungen?
Aurelia Frick: Da die Regierung die Vernehmlassungsvorlage erst vor Kurzem verabschiedet hat und die Berichte erst kürzlich verschickt wurden, ist es zu früh, um schon Rückmeldungen zu erwarten.
Das Projekt lief etwas schleppend an, als der Landtag vor zweieinhalb Jahren der Regierung den Auftrag gab, ein Lebenspartnerschaftsgesetz zu schaffen. Gab es Widerstände?
Nein, es gab keine Widerstände. Die Thematik ist jedoch so komplex, dass sich die Regierung diese Zeit einfach nehmen musste. Mir war es von grösster Wichtigkeit, ein Gesetz vorzulegen, das alle gesellschaftspolitischen Aspekte berücksichtigt, zumal es sich um ein sehr sensibles Thema handelt. Eine solche fundierte und grundlegende Arbeit braucht nun einmal Zeit. Für mich war die Qualität des Gesetzes wichtiger als der zeitliche Faktor. weiterlesen
Vaduz. - Besser spät als nie: Mehr als zwei Jahre nach dem Parlamentsbeschluss, nach langwierigen Diskussionen und als letztes deutschsprachiges Land hat sich die Landesregierung in Vaduz jetzt zu einem Entwurf für ein Partnerschaftsgesetz für Schwule und Lesben durchgerungen. Der Ehe völlig gleichgestellt werden sollen schwule und lesbische Partner in Liechtenstein allerdings nicht.
Wie die Regierung am Mittwoch mitteilte, sollen mit dem Gesetz Diskriminierungen im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen Vorsorge, im Ausländer- und Einbürgerungsrecht, im Steuerrecht sowie im übrigen öffentlichen Recht behoben werden. In diesen Bereichen wären eingetragene Paare Ehepaaren gleichgestellt. Ein wesentlichen Unterschied zur Ehe macht der Gesetzentwurf allerdings bei der Adoption: Sie soll ebensowenig möglich sein, wie ein gemeinsames Kind durch “fortpflanzungsmedizinische Verfahren”. Weitere Abstriche gibt es unter anderem im Bereich des Vermögensrechts und im Namensrecht. weiterlesen